Dachsanierung & Photovoltaik in NRW – gesetzliche Pflicht ab 2026
Ja — in Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt seit dem 1. Januar 2026 eine gesetzliche Pflicht, bei einer vollständigen Dachsanierung eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine klare gesetzliche Regelung:
👉 Wer sein Dach vollständig saniert, ist verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Diese sogenannte Solarpflicht bei Dachsanierungen ist kein Förderprogramm, sondern Landesrecht.
Gesetzliche Grundlage: Wo steht das genau?
Die Pflicht ergibt sich aus zwei zentralen Regelwerken:
- § 42a Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW)
Dort ist eindeutig geregelt, dass bei Bestandsgebäuden eine Solaranlage zu errichten ist, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird und die Maßnahme ab dem 01.01.2026 beginnt.
Wann gilt eine Dachsanierung als „pflichtig“?
Eine Solarpflicht besteht, wenn:
✔ die Dachhaut vollständig erneuert wird
✔ die Maßnahme nach dem 01.01.2026 beginnt
✔ das Dach technisch für Solar geeignet ist
❌ Nicht ausreichend sind:
- kleine Reparaturen
- Teil-Neueindeckungen
- reine Ausbesserungsarbeiten
➡️ Entscheidend ist die komplette Neueindeckung oder Abdichtung.
Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein?
Das Gesetz lässt zwei Erfüllungswege zu:
🔹 Variante 1: Flächenlösung
- Belegung von mindestens 30 % der geeigneten Netto-Dachfläche
🔹 Variante 2: Mindestleistung
(abhängig von Gebäudegröße, typischer Richtwert)
- Ein-/Zweifamilienhaus: ca. 3 kWp
- Mehrfamilienhaus (mittel): ca. 4–6 kWp
- Größere Gebäude: 8 kWp oder mehr
➡️ Maßgeblich ist immer die wirtschaftlich und technisch nutzbare Dachfläche.
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja – das Gesetz sieht klare Ausnahmen vor, z. B. bei:
✔ technischer Unmöglichkeit
✔ wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
✔ ungeeigneter Dachausrichtung oder Verschattung
✔ Denkmalschutz / Ensembleschutz
✔ sehr kleinen Dachflächen
⚠️ Wichtig:
Ausnahmen müssen begründet und dokumentiert werden.
Warum Dachsanierung & Photovoltaik gemeinsam umsetzen?



Die gesetzliche Pflicht macht eines deutlich:
Photovoltaik ist kein Extra mehr – sie gehört heute zum Dach.
Wer beides kombiniert, profitiert von:
✔ nur einem Gerüst
✔ optimaler Statik & Unterkonstruktion
✔ geringeren Gesamtkosten
✔ maximaler Lebensdauer von Dach & PV
✔ höherem Eigenverbrauch & schnellerem Break-Even
Unser Fazit (Stand 2026)
🔹 In NRW ist Photovoltaik bei Dachsanierungen Pflicht
🔹 Das Gesetz lässt Spielräume, aber keine Ausreden
🔹 Frühzeitige Planung spart Kosten & Ärger
👉 Wer sein Dach saniert, sollte Photovoltaik von Anfang an mitdenken – technisch, wirtschaftlich und gesetzeskonform.
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