27.10.2023

BESTAenergy - Bundesregierung beschließt Steuererleichterungen für Solaranlagen

Das Bundeskabinett hat unter anderem beschlossen, die Einkommenssteuer für Strom aus bestimmten Solaranlagen zu streichen. Außerdem entfällt die Umsatzsteuer für Kleinanlagen.

Änderungen treten am 1.Januar 2023 in Kraft

Ab dann werden alle Erträge aus Solaranlagen von der Einkommenssteuer befreit. Allerdings gilt das nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien. Für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gilt die neue Regelung für eine Anlagenleistung von bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Geschäftseinheit. Die grundsätzliche Anlagengrenze liegt bei 100 Kilowatt Leistung pro Steuerpflichtigen. Bisher waren auf Antrag nur Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von zehn Kilowatt befreit.

Vereinfachung der Steuererklärung

Da nun die Gewinne nicht mehr ermittelt werden und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden muss, hat das eine starke Vereinfachung der Steuererklärung zur Folge.

Keine Mehrwertsteuer für Kleinanlagen

Ergänzend dazu wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gestrichen. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.photovoltaik.eu/foerderung/bundesregierung-beschliesst-steuererleichterungen-fuer-solaranlagen